Kosten
Das Verfahren ist kostenlos, doch kann bei offensichtlicher, mutwilliger Beschwerdeführung eine Spruchgebühr auferlegt werden (§ 19 Abs. 2 letzter Satz des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes).
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Das Verfahren ist kostenlos, doch kann bei offensichtlicher, mutwilliger Beschwerdeführung eine Spruchgebühr auferlegt werden (§ 19 Abs. 2 letzter Satz des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes).