Instanzenzug

Gegen Urteile des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen kann wegen Verletzung von Bundesrecht gemäss Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes Beschwerde an das Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Urteils beim Bundesgericht einzureichen.